Freiheit ist in deinem Land wieder verfügbar

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Niki Scherak

NEOS-Nationalratsabgeordneter, Menschenrechts-, Justiz- und Verfassungssprecher

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Wie Österreich in der Migrationspolitik seine Hausaufgaben machen könnte

8. April 2016 by Niki Scherak Leave a Comment

In Österreich läuft vieles falsch. Unsere Schulden werden von Jahr zu Jahr immer höher, wir schaffen es nicht sinnvolle Lösungen in der Bildungspolitik auf die Reihe zu bekommen und von einer echten Pensionsreform werden wir wohl auch die nächsten Jahrzehnte nur träumen können.

Insofern mag es nicht  verwundern, dass die Österreichische Bundesregierung auch in Sachen Migrationspolitik mehr oder weniger versagt. Dabei wäre es eigentlich ganz einfach. Statt dem unkoordinierten Durchreisen von Flüchtlingen durch Österreich, von denen knapp 90.000 im Jahr 2015 um Asyl bei uns angesucht haben, zuerst einmal zuzusehen, hätten wir zumindest einen Teil dieser Fluchtbewegung schon im Vorhinein abfedern können. Dazu gäbe es viele Ansatzpunkte, wie zum Beispiel der Befriedung von Konflikten in den Herkunftsregionen und der Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten. Für beide Optionen wird es wohl eine europäische Kraftanstrengung brauchen und Österreich allein kann kaum etwas ausrichten.

Allerdings gibt es zumindest drei Handlungsfelder in denen Österreich alleine schon viel ausrichten kann und wo die Regierung versagt:

1. Kaum ernsthafte Resettlement-Programme

Resettlement als Möglichkeit der legalen Einreise stellt ein effektives Werkzeug im Kampf gegen Schlepperei und Menschenhandel dar. Durch organisierte, im Voraus geplante Programme in Zusammenarbeit mit UNHCR werden Flüchtlinge in Kontingenten in die EU geholt, um dort ein neues Leben beginnen zu können. Klingt eigentlich ganz einfach und würde uns einen Haufen Probleme ersparen. Allerdings wird dieses Instrument leider viel zu wenig genützt. Österreich hat zwar seit 2013 zwei humanitäre Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge begonnen, durch welche insgesamt 1500 Syrer nach Österreich kommen sollten, nur befinden sich bis heute noch immer nicht alle dieser schutzbedürftigen Personen im Land. Zusätzlich beteiligt sich Österreich jetzt an einem weiteren EU-weiten Resettlement-Programm, allerdings werden nur 444 Flüchtlinge aufgenommen, was angesichts der Masse der flüchtenden Menschen weltweit eine traurige Zahl ist.

Es braucht also wesentlich mehr Anstrengung in diesem Bereich, ein drittes humanitäres Aufnahmeprogramm und ganz generell ein reguläres Resettlementprogramm in Zusammenarbeit mit UNHCR.

2. Die Verfahren bei subsidiär Schutzberechtigten

Bei einem Großteil der Schutzsuchenden handelt es sich um Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak oder anderen umkämpften Gebieten. Diesen wird auch jetzt bereits, sollte ihr Asylantrag abgewiesen werden, subsidiärer Schutz gewährt, wenn eine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes gegeben ist. Die Feststellung einer solchen Bedrohung in Ländern wie Syrien ist aufgrund der allgegenwärtigen Kriegssituation leicht zu treffen. Momentan wird die Gewährung von subsidiärem Schutzes jedoch erst nach Abweisung eines Asylantrages geprüft.

Wir könnten uns viele über Jahre andauernde Asylverfahren ersparen, wenn wir Schutzsuchenden auch die Möglichkeit geben würden, direkt um subsidiären Schutz anzusuchen. Wer weiß, dass er nicht persönlich verfolgt wurde, für den ist es weitaus fairer, ihm so schnell wie möglich zu sagen, dass er ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht bekommt, anstatt in mehrere Jahre im Rahmen des Asylverfahrens im Ungewissen zu lassen. Außerdem würden damit Ressourcen für reguläre Asylverfahren frei und diese könnten schneller zu einem Ende gebracht werden. Nach Ende der Kampfhandlungen müssen Menschen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, wieder in ihre Heimat zurückkehren.

3. Das Versagen der Rot-Weiß-Rot Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde initiiert, um gut ausgebildete Fachkräfte nach Österreich zu bringen und damit einem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Wir brauchen in Österreich dringend Fachkräfte, schaffen es aber leider nicht, im internationalen Wettbewerb um diese zu bestehen.

Und die Gründe dafür sind hausgemacht: Es gibt enorme bürokratische Hürden, wir erkennen Bachelor-Abschlüsse nicht an und die notwendigen Einkommensuntergrenzen sind viel zu hoch angesetzt.

Deswegen wollen potenzielle Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten nicht zu uns und entscheiden sich deshalb für andere Staaten, in denen es leichter ist, als Fachkraft eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Die RWR-Karte hätte ein Erfolgsmodell werden können, eine Umstellung von einem vollkommen verfehlten Quotenmodell in Bezug auf Arbeitsmigranten, hin zu einem von Qualitätskriterien geleiteten Modell. Geworden ist sie ein Rohrkrepierer. Statt der erhofften 8000 Schlüsselkräfte jährlich, kamen zum Beispiel 2013 knapp 1200. Im Jahr 2015 waren es auch wieder nur knapp 1200 Fachkräfte.

Auch wenn natürlich klar ist, dass die großen migrationspolitischen Herausforderungen auf europäischer Ebene und weltweit gelöst werden müssen, so könnte Österreich zumindest einmal anfangen, seine Hausaufgaben zu machen und Schritte in die richtige Richtung zu gehen. Die Ankündigungen der Regierungsparteien in diese Richtung klingen in der Regel recht vollmundig. Passiert ist nur leider wenig bis gar nichts.

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Von der Basis unseres Freiheitsbegriffs

22. März 2016 by Niki Scherak Leave a Comment

„Das Thema ist, politisch betrachtet, unpopulär, weil es um Rechtsbrecher geht, und da hat die Bevölkerung wenig Geduld, wenn es um Grautöne geht.“ schreibt Karin Pollack in ihrem Artikel vom 21.2.2016 über die Situation psychisch kranker Straftäter im Maßnahmenvollzug (derstandard.at/2000031444267/Recht-psychisch-Maengel-bei-Gutachtern-in-Oesterreich). Ich will hiermit den Gegenbeweis antreten und darlegen, warum wir uns die Grautöne – politisch – so genau ansehen sollten.

In unserem, und in allen anderen westlichen Rechtsstaaten stellt der Freiheitsentzug durch Haft-Strafe oder Zwangsunterbringung den gravierendsten Eingriff in die Freiheit des Einzelnen dar. Im Sinne eines freiheitsorientierten Rechtsstaats wurden daher strenge Voraussetzungen für solche Eingriffe entwickelt. In seiner bekanntesten Schrift „On Liberty“ schrieb der britische Philosoph und Ökonom John Stuart Mill 1859 über die Grenzen der Freiheit:

„dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“

Er spricht damit das klassische Spannungsverhältnis, um nicht zu sagen Dilemma, zwischen Sicherheit und Freiheit an. Nur wer sicher ist, kann freie Entscheidungen treffen. Aber die Freiheit des Einen kann zu einer Gefährdung der Andere führen. Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung ist also eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit. Kritisch ist welche freiheitseinschränkenden Maßnahmen für mehr Sicherheit in Kauf genommen werden müssen. John Stuart Mill sieht einen „allgemeinen Freiheitsgewinn“ als Maßstab für die Notwendigkeit solcher Eingriffe. Herausgebildet haben sich in unseren Demokratien drei notwendige Voraussetzungen für eine Freiheitseinschränkung: 1) über die Lästigkeit hinausgehendes Verhalten, 2) keine rechtfertigende Gründe für das Verhalten und 3) das Verhalten muss mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintreten.

Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenvollzug ist vor allem Punkt 3) entscheidend. Es geht darum abzuschätzen, ob alleine die Möglichkeit des (Wieder-)Eintritts eines bestimmten Verhaltens schon eine Freiheitsbeschränkung rechtfertigt. Diese Prognose muss und kann nur im Einzelfall getroffen werden. Gesetze geben dafür Anhaltspunkte, wie die Mehrheit diese Beschränkungen ausgeübt haben will.

Im Maßnahmenvollzug wird eine Anhaltung ohne definiertes Ende gesetzlich zugelassen – solange bis die Gefährlichkeitsprognose negativ ist. Diese Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wird von Experten, im Normalfall von Psychiatern, getroffen. Ich beneide niemanden darum diese Einschätzung treffen zu müssen, dennoch ist es in Hinblick auf die massive Freiheitseinschränkung, und auch in Hinblick auf die vom Staat zu leistende öffentliche Ordnung und Sicherheit essentiell, dass diese Einschätzungen sorgfältig vorgenommen werden. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen und der Begehung einer Straftat in Haft genommen werden – zwischen 2001 und 2010 kam es zu einer Steigerung von 61% der Insassenpopulation im Maßnahmenvollzug auf derzeit rund 900 Personen.

Studien und öffentliche Zahlen zeigen jedoch, dass eine sorgfältige Prüfung nicht gewährleistet ist. Als schockierender Tiefpunkt muss hier ein Grazer Gutachten mit 365 Gutachten im Jahr genannt werden. Eine sorgfältige Prüfung muss jedenfalls durch gesetzliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Und dafür engagieren wir uns  – politisch. Dazu gehört neben der Forderung nach einer Überprüfung der Qualifikation der Gutachter, eine angemessene Vergütung sowie die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Therapien – immerhin ist der Grund der Anhaltung die Feststellung einer psychischen Krankheit. Klargestellt werden muss aber auch, dass eine (zu) niedrige Bezahlung der Gutachter nicht ein qualitativ niedrigeres Gutachten rechtfertigt.

Wir sollten uns also wieder bewusst machen, dass wir als Gesellschaft eine Verantwortung für all jene tragen, denen wir im Namen der Sicherheit die Freiheit entziehen. Es braucht im Maßnahmenvollzug mehr Qualität bei der Therapie und bei den Gutachten. Hier geht es nicht um Grautöne, sondern um die Basis unseres Freiheitsbegriffs.

(Dieser Beitrag ist in einer ähnlichen Version auch in der Tageszeitung Der Standard erschienen: http://derstandard.at/2000033458753/Von-der-Basis-unseres-Freiheitsbegriffes)

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Mit „Schengen 2.0“ Europa retten!

19. Januar 2016 by Niki Scherak 3 Comments

Europa steht an der Kippe. Nationalstaaten ziehen ihre Grenzen hoch und glauben damit die Flüchtlingsproblematik lösen zu können. Doch sie bewirken in Wirklichkeit genau das Gegenteil: Sie läuten damit nämlich Schritt für Schritt das Ende der Europäischen Union ein.

Wir brauchen aber nicht weniger, wir brauchen mehr Europa. Wir brauchen das entschlossene Vorangehen von jenen Staaten, die bereit sind sich an gemeinsame Regeln zu halten und gemeinsam solidarisch zu handeln. Deswegen müssen auch jene Länder einen Schritt vorangehen. So kann die Flüchtlingsfrage gelöst werden, nicht durch nationalstaatliche Alleingänge von 28 Staaten.

Wir NEOS haben dafür einen 5-Punkte Plan ausgearbeitet. Er beinhaltet gemeinsame Asylverfahren und damit das Ende des Dublin-Regimes. Wir fordern eine Verkleinerung und Vertiefung des Schengen-Raums, bei dem nur diejenigen dabei sein können, die fähig und willens sind, die gemeinsamen Außengrenzen zu kontrollieren und die sich an einer solidarischen Flüchtlingsverteilung beteiligen. Darüber hinaus braucht es schnelle Verfahren durch die leichtere Anerkennung von subsidiärem Schutz, verstärkten Fokus auf Rückführungsabkommen mit jenen Staaten und die eindeutige Trennung von Schutzsuchenden und Wirtschaftsmigranten.

Nur so können wir Europa retten.

1. Gemeinsame Asylverfahren statt Dublin III

Das Dublin System hat sich nicht nur als ineffektiv herausgestellt, sondern bürdet einigen wenigen Mitgliedstaaten den Großteil der finanziellen und administrativen Lasten auf. Ein neues Asylsystem sorgt für eine faire Verteilung der Asylwerber_innen auf festzulegende Regionen innerhalb der teilnehmenden Staaten (s. Punkt II, Verkleinerung und Vertiefung von Schengen). Schutzsuchende stellen ihren Antrag auf Asyl in Aufnahmezentren an den (neuen) Schengen-Außengrenzen. Diese Aufnahmezentren werden von einer gemeinsamen Asylbehörde betrieben (inkl. einheitlicher Standards) und aus einem gemeinsamen Budget finanziert.

Während des laufenden Asylverfahrens haben sich die Asylwerber_innen in der ihnen zugewiesenen Region aufzuhalten. Im Falle eines positiven Asylbescheids wird ein Aufenthaltstitel zugesprochen. Die Einbindung in das Arbeits- und Sozialsystem für die ersten fünf Jahre erfolgt jedoch in einem zugewiesenen Mitgliedsland (d.h. keine Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat). Diese Maßnahmen sorgen für eine solidarische Verteilung sowohl zwischen den teilnehmenden Staaten als auch zwischen Regionen und verhindern die derzeitigen unkontrollierbaren Reisebewegungen der Asylwerber_innen. Personen ohne regulären Aufenthaltstitel, die auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten aufgegriffen werden, werden in Aufnahmezentren an der Außengrenze gebracht und über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Eine Mitwirkung am Asylverfahren unter den definierten Rahmenbedingungen ist verpflichtend.

2. Schengen 2.0: Verkleinerung und Vertiefung des Schengen-Raums

Der freie Personenverkehr ist ein Herzstück der Europäischen Idee. Die Flüchtlingskrise hat jedoch gezeigt, dass einige Staaten bisher nicht fähig oder willens sind, die Schengen-Vorgaben einzuhalten. Der aktuelle Schengen-Raum wird daher auf eine Kern-Zone verkleinert (Schengen 2.0). Nur dadurch kann ein effektives Management der Außengrenze wiederhergestellt werden. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft an diesem Kern-Schengen ist sowohl die Fähigkeit einer effektiven Sicherung der Außengrenze, als auch die Teilnahme an einem neuen, gemeinsamen Asylsystem (s. Punkt I.). Die bisherigen Schengen-Mitgliedsstaaten, die an dieser Vertiefung der Zusammenarbeit teilnehmen möchten, müssen sich klar zu Schengen 2.0 (inkl. gemeinsames Asylsystem) bekennen.

3. Schnellverfahren für Subsidiären Schutz

Bei einem Großteil der Schutzsuchenden handelt es sich um Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak oder anderen umkämpften Gebieten. Diesen wird auch jetzt bereits, sollte ihr Asylantrag abgewiesen werden, „Subsidiärer Schutz“ gewährt, wenn eine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes gegeben ist. Die Feststellung einer solchen Bedrohung in Ländern wie Syrien ist aufgrund der allgegenwärtigen Kriegssituation leicht zu treffen. Bisher wurde die Gewährung Subsidiären Schutzes jedoch erst nach Abweisung eines Asylantrages geprüft.

Künftig soll ankommenden Schutzsuchenden die Möglichkeit offen stehen, lediglich um Subsidiären Schutz anstatt eines langwierigen Asylverfahrens anzusuchen. Damit werden Verfahrensdauern verkürzt und Ressourcen für reguläre Asylverfahren frei. Nach Ende der Kampfhandlungen müssen Menschen, denen dieser Schutz gewährt wurde, allerdings wieder in ihre Heimat zurückkehren.

4. Rückführungsabkommen unter Schengen 2.0-Lead forcieren

Menschen, welche die Anforderungen für internationalen Schutz nicht erfüllen, sind rechtskonform abzuweisen. Ein Abtauchen in die Illegalität ist mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaates zu verhindern. Ein geeignetes Mittel dafür sind Rückführungsabkommen. Leider weigern sich einige Staaten, wie etwa Pakistan oder Marokko, entsprechende Abkommen zu unterzeichnen.

Die Schengen 2.0-Gruppe übernimmt innerhalb der EU die Verhandlungsführung für die Etablierung von umfassenden Rückführungsabkommen. Die Partnerstaaten sollen entsprechende Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der EU-Nachbarschaftspolitik erhalten. Bei Nicht-Kooperation sind entsprechende Sanktionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der EU-Nachbarschaftspolitik und in bilateralen Zusammenhängen vorzunehmen.

5. Trennung von Asyl und Arbeitsmigration – Umsetzung Blue Card+

Die Schengen 2.0-Staaten bekennen sich auch zur Umsetzung einer gemeinsamen Linie im Bereich Arbeitsmigration. Entsprechend den Anforderungen der teilnehmenden Staaten und des Arbeitsmarktes wird eine gemeinsame, aktive Migrationspolitik betrieben. Das Gewinnen von High Potentials, Fachkräften und Hochqualifizierten für die Schengen 2.0-Länder mittels gemeinsamer Anwerbestrategien (Blue Card+) hat dabei hohe Priorität.

Für Personen, denen aufgrund der definierten Kriterien kein Zutritt auf den Arbeitsmarkt der Schengen 2.0-Staaten offen steht, soll es nach dem Vorbild der US-amerikanischen Green Card die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Blue Card Lotterie geben (vgl. Diversity Immigrant Visa Program – Green Card Lottery).

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Das Asylrecht nach Köln

18. Januar 2016 by Niki Scherak 1 Comment

Nach den Vorfällen in Köln ist die Stimmung endgültig umgeschlagen. Täglich kommen neue Vorschläge zur  Verschärfung des Asylrechts auf den Tisch.

Bevor man sich über all diese Ideen eine inhaltliche Meinung bildet und überlegt, wie man denn dazu steht, sollte man zu erst einfach mal abklären, ob die diversen Vorschläge überhaupt rechtlich durchführbar sind. Wenn man das macht, dann merkt man nämlich wie so oft, dass diejenigen, die die jeweiligen Vorschläge gemacht haben, sich diese Frage nicht gestellt haben.

So forderte der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer eine Kürzung der Mindestsicherung für alle Asylberechtigten. Fakt ist jedoch, dass eine solche Kürzung völker- und europarechtswidrig wäre. Österreich hat sich in Art. 23 der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet, Flüchtlingen auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen zu gewähren. Zusätzlich bestimmt Art. 29 der EU Richtlinie 2011/95, die sogenannte Qualifikationsrichtlinie, dass Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, die notwendige Sozialhilfe wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats erhalten. Asylwerbern hingegen, können gemäß der Grundversorgungsvereinbarung Leistungen gekürzt oder entzogen werden, wenn sie sich grob gewalttätig verhalten oder wiederholt gegen die Hausordnung ihrer Unterbringungseinrichtung verstoßen haben.

In Deutschland wurden angesichts der Ereignisse in Köln außerdem Stimmen laut, neue Möglichkeiten zu schaffen um straffällige Asylwerber und Asylberechtigte leichter ausweisen zu können. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere forderte, dass ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse künftig bei jedem vorliege, der zu einer Freiheitsstrafe unabhängig von ihrer Höhe verurteilt wurde. Nicht jede Straftat wirkt sich im Österreichischen Recht auf ein Asylverfahren aus, sondern nur „besonders schwere Verbrechen“, die „eine Gefahr für die Gemeinschaft“ darstellen. In diesem Fall ist die Gewährung von Asyl ausgeschlossen bzw. kann eine Asylberechtigung entzogen werden. Was genau zu einem „besonders schweren Verbrechen“ zählt, ist nicht genauer definiert. Dazu gehören aber auf jeden Fall z.B. Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder Drogenhandel. Macht sich ein Asylberechtigter eines solchen Vergehens schuldig, dürfte er gemäß Art. 33 der Flüchtlingskonvention auch dann in sein Herkunftsland zurückgewiesen werden, wenn sein Leben oder Freiheit dort wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. Doch selbst dann kann es in den wenigsten Fällen zu einer tatsächlichen Abschiebung kommen, denn andere rechtliche Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der UN-Antifolterkonvention führen zu de facto absoluten Abschiebeverboten, beispielsweise wenn dem Betroffenen im Herkunftsland Folter droht.

Es ist nachvollziehbar, wenn Menschen angesichts der nicht zu entschuldigenden Ereignisse in Köln nach der Härte des Rechtsstaates rufen. Ich persönliche wünsche mir eher einen effektiven Rechtsstaat. Fakt ist aber jedenfalls, dass der aktuelle internationale Rechtsrahmen Verschärfungen kaum zulässt.

Die weiter oben angeführten internationalen Regelungen existieren alle aus guten Gründen und sollten bei etwaigen Reformen in Betracht gezogen werden, bevor man sich zu populistischen aber rechtlich unhaltbaren Forderungen hinreißen lässt. Das heißt aber noch lange nicht, dass es keine Handlungsmöglichkeiten gibt. Die Ereignisse in Deutschland zeigen zum Beispiel, wie notwendig die von NEOS mitgetragene Reform des Sexualstrafstrechts war. Denn sexuelle Belästigung darf nicht toleriert werden, weder von Ausländern noch von Staatsbürgern.

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So this is Xmas?

23. Dezember 2015 by Niki Scherak Leave a Comment

thefence

So this is Xmas? Soll dieser Grenzzaun unser Symbol für Weihnachten sein? Für mich ist klar: Weihnachten geht anders! Deswegen sind wir nach Spielfeld gefahren und haben am Grenzzaun diese Lichterkette angebracht. Gemeinsam mit dem nachfolgenden Text wurde das Foto als Weihnachtskarte an alle Mitglieder der Bundesregierung geschickt:

„Liebe Mitglieder der Bundesregierung!
Gerade in der Weihnachtszeit sollte man darüber nachdenken, welche Symbole man mit seiner Politik aussenden will. Zu Weihnachten feiern wir ein Fest, in dessen Mittelpunkt eine Familie auf Herbergssuche steht. Ein Zaun an einer Grenze ist der größte Widerspruch zu Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe. Wir bitten Sie, Ihre Haltung gegenüber Schutzsuchenden zu überdenken und tragfähige Integrationslösungen zu entwickeln.
Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien frohe Weihnachten und erholsame Feiertage in Frieden und Geborgenheit.
Niki Scherak“

 

 

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