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Niki Scherak

NEOS-Nationalratsabgeordneter, Menschenrechts-, Justiz- und Verfassungssprecher

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In Österreich darf nicht über die Todesstrafe abgestimmt werden

3. Mai 2017 by Niki Scherak 1 Comment

„Wenn das Volk die Todesstrafe haben will, dann ist es damit getan“, sagte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan bei einem Wahlkampfauftritt im Jahr 2015.

Erdogan hat sich davor und danach wiederholt für ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen. Natürlich ist es damit nicht getan.

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Sanktion. In Österreich und Europa ist sie seit langem abgeschafft. Sie widerspricht der prinzipiellen Achtung des Lebens. Selbst Befürworter müssen eingestehen, dass die Justiz nicht unfehlbar ist und dieser abscheulichen Praxis regelmäßig Unschuldige zum Opfer fallen.

Nicht umsonst steht in Artikel 85 der Österreichischen Bundesverfassung: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Nicht umsonst ist ihre Abschaffung Grundvoraussetzung für EU-Beitrittsgespräche.

Niemand hat das Recht, jemand anderem das Leben zu nehmen. Nicht ein Einzelner und nicht der Staat. Diese klare und unmissverständliche Haltung Europas ist ein Leuchtfeuer in einer Welt, in der 2016 mindestens 1.035 Menschen hingerichtet wurden – exklusive der mehreren Tausend vermuteten Hinrichtungen in der Volksrepublik China. Noch vor der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, vor der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit ist das uneingeschränkte Recht auf Leben Grundstein unseres aufgeklärten, europäischen Selbstverständnisses.

Die Bundesregierung, insbesondere Außenminister Kurz und Innenminister Sobotka sind hier gefordert, alle zur Verfügung stehenden Mittel zu ergreifen, um ein solches türkisches Referendum auf Österreichischem Staatsgebiet zu verhindern. Sie müssen sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass diese Abstimmung in keinem einzigen EU-Staat stattfindet.

Als Republik Österreich müssen wir in aller Konsequenz zu unseren Werten stehen: Eine türkische Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe auf österreichischem Staatsgebiet darf es nicht geben. Die Todesstrafe, das Recht des Staates, zu töten, kann in Österreich auch nicht zur Diskussion stehen. Weder unter den Österreichern noch unter den in Österreich ansässigen Türken.

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Comments

  1. Kupfer-Mischbatterie says

    8. Februar 2021 at 04:06

    Großartiger Artikel. Vielen Dank an den Administrator, der dies geteilt hat.

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