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Niki Scherak

NEOS-Nationalratsabgeordneter, Menschenrechts-, Justiz- und Verfassungssprecher

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Justitia ist neutral

22. März 2017 by Niki Scherak Leave a Comment

Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates und der Gerichtsbarkeit umfasst die innere und äußere Neutralität. Das bedeutet, dass die innere Einstellung der Staatsbediensteten sowie ihr Auftreten jeweils in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, und das Auftreten des Staates an sich, frei von religiösem oder weltanschaulichem Ausdruck zu sein hat.

Das bedeutet ferner, dass Gerichte und ihre Organe für alle am Verfahren beteiligten Personen deutlich sichtbar neutral auftreten müssen.

Die Justiz steht sehr oft Menschen verschiedenster Herkunft, Sprache und Religion gegenüber und weist selbst Bedienstete verschiedenster kultureller Hintergründe auf. Sie trifft die besondere Verpflichtung, die Neutralität gegenüber jeder Weltanschauung sichtbar zu demonstrieren.

Es ist dieses Prinzip des Säkularimus, dem sich ein moderner Rechtsstaat verpflichtet sehen muss.

Kein Kopftuch für Richterinnen

Gerichtliches Handeln, Rechtssprechung und Anklage liegen im hoheitlichen Kernbereich. Der Staat spricht durch den Richter/die Richterin Recht. Die Rechtssprechung selbst erfordert komplexe intellektuelle Wertungen, die wie nirgends sonst an der Person des Richters selbst hängen.

Damit sind Richter in höchster Intensität Repräsentanten des Staates. Im Sinne der Säkularität und weltanschaulichen Neutralität des Staates Österreich ist ihre vollkommene Freiheit von sichtbaren religiösen Symbolen geboten.

Gleiches gilt für Schöffen und Geschworene. Diese haben sich in Ausübung der Laiengerichtsbarkeit demselben strikten Neutralitätsgebot zu unterwerfen wie Richter und Staatsanwälte. Deswegen kann es auch nicht sein, dass Richterinnen in Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeit ein Kopftuch tragen.

Momentan sind die Bekleidungsvorschriften für Richter in der sogenannten Talar-Verordnung geregelt. Ein generelles Verbot des Tragens eines Kopftuchs für Richterinnen ist daraus nicht abzuleiten. Genau deswegen fordert auch die Richterinnenvereinigung seit geraumer Zeit ein dementsprechendes Gesetz.

Dem obigen Gedanken der Neutralität folgend darf es dann natürlich auch keine anderen weltanschaulichen bzw religiösen Symbole im Gericht geben. Deswegen ist es auch nicht in Ordnung, dass ein Richter die Farbe seiner bevorzugten Fußballmannschaft zur Schau stellt. Man stelle sich nur einen bekennenden und auch nach außen so auftretenden Wiener Austria Fan als Richter beim berühmten Westbahnhof-Prozess gegen einige Rapid-Fans vor.

Auch religiöse Symbole wie die „Schwurgarnitur“ mit dem Kreuz  gehören nicht in ein Gericht. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht wichtig anzumerken, dass schon jetzt viele Richter die Schwurgarnitur aus Gründen der Neutralität entfernt haben und sie nur kurz zur Vereidigung und zum Gelöbnis in den Gerichtssaal bringen lassen. Wer also Angst davor hat, dass das Kreuz aus dem Gerichtssaal verbannt wird, der irrt schon alleine deswegen, weil das Kreuz in der Regel gar nicht im Gerichtssaal ist. (http://derstandard.at/2000051910412/Das-Kreuz-bleibt-im-Gerichtssaal)

Neutrales Gelöbnis statt transzendentaler Eid 

In zahllosen Bestimmungen der StPO und der ZPO finden wir den Eid oder Schwur. Er ist ein zentrales Element gerichtlicher Abläufe, auf das von der Rechtsordnung immer wieder zurückgegriffen wird, um die besondere Aussagequalität in bestimmten Fällen zu verdeutlichen.

Ein Eid oder Schwur ist definitionsgemäß eine Beteuerung unter Berufung auf eine höhere Macht. Eine solche hat in einem aufgeklärten, säkularen Rechtssystem eigentlich keinen Platz. Ebenso wenig kann das Gericht ein Ort sein, an dem man unter Berufung auf seinen religiösen Glauben  – „So wahr mir Gott helfe.“ – die Wahrheit und Richtigkeit seiner Aussage beteuert.

Gerade in Zivilverfahren wird sowieso schon oft auf die Vereidigung verzichtet. Wenn allerdings doch jemand unter Eid aussagen muss, dann wird eine etwaige Falschaussage stärker oder unter Umständen überhaupt erst bestraft. Wieso es unterschiedlich stark bestraft werden soll, wenn man die gleiche Unwahrheit zweimal sagt, ist nicht logisch nachvollziehbar.

Schöffen und Geschworene müssen im Übrigen immer schwören. Auch hier ist ein Bezug auf Gott vorgesehen. (http://derstandard.at/2000054309018/Richter-halten-religioese-Eidesformeln-teilweise-fuer-grundrechtswidrig)

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